
· Allgemein · Foto: Landesregierung NRW
Zum Download: Die ab dem 8. März geltende NRW-Coronaschutzverordnung
Gruppen von bis zu zwanzig Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren dürfen unter Vorgaben ab Montag, 8. März, Sport unter freiem Himmel treiben.






















