Der Verbandsjugendausschuss (VJA) des Fußballverbandes Niederrhein besteht aus seinem Vorsitzenden, dem Vorsitzenden der Kommission Schule und Kita, dem Vorsitzenden der Kommission Mädchenfußball, dem Vorsitzenden der Kommission Jugendspielbetrieb, dem Vorsitzenden der Kommission Talentförderung, einem Mitglied für Jugendrechtsfragen, bis zu zwei Mitgliedern für Aufgaben und Projekte im Kinder- und Jugendfußball, sowie einem Mitglied als Vertreter der jungen Generation. Dieser darf zum Zeitpunkt der Wahl das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Der VJA wählt aus seinen Mitgliedern einen stellvertretenden Vorsitzenden und gibt sich eine eigene Geschäftsverteilung. Für besondere Aufgabenbereiche können Kommissionen gebildet werden. Dem VJA sind neben der Kommission Schule und Kita und der Kommission Mädchenfußball auch die Kommissionen Jugendspielbetrieb sowie Talentförderung untergeordnet.
Der Verbandsjugendausschuss kann Mitarbeiter mit der Durchführung besonderer Aufgaben beauftragen. Bei Bedarf können diese Mitarbeiter an den Sitzungen des VJA beratend teilnehmen.