Trikotwerbung beantragen


 

Um die gewünschte Werbung für das Trikot Ihrer Mannschaft beim Fußballverband Niederrhein zu beantragen, müssen Sie lediglich Folgendes tun:
 

  • Laden Sie bitte unseren Trikotwerbung-Antrag (Formular unten auf dieser Seite) herunter
  • Den Antrag in Form eines pdf-Formulars füllen Sie bitte direkt aus. Sofern die notwendige pdf-Software (z.B. Acrobat Reader) nicht bereits auf Ihrem Gerät installiert ist, können Sie diese hier kostenlos herunterladen
  • Senden Sie den ausgefüllten Antrag - als bearbeitbares PDF - über Ihr Vereins-E-Postfach an die Adresse trikotwerbung.fvn@fvn.evpost.de. Eingescannte Formulare können leider nicht bearbeitet werden.
  • Alle Spalten des Formulars sind auszufüllen
  • Die Mitarbeiter der Geschäftsstelle des FVN in Duisburg bearbeiten Ihren Antrag schnellstmöglich
  • Anschließend wird Ihnen der Antrag, ggfls. mit weiteren Informationen, zurück in das E-Postfach Ihres Vereins gesandt
  • Der Antrag ist vor dem ersten Pflichtspiel einer Saison neu zu stellen

Folgendes Formular ausfüllen und zurückschicken

 

Auszug aus den FVN-Durchführungsbestimmungen 

22. Rückennummern / Werbung auf der Spielkleidung

Für alle Mannschaften ist das Tragen von Rückennummern Pflicht. Die Rückennummern sind auf den Trikots deutlich erkennbar anzubringen, wobei sie sich in der Farbe von der Sportkleidung abheben müssen. Die Nummerierung der Trikots muss mit den Eintragungen auf dem Spielbericht übereinstimmen.  Die Schiedsrichter haben im Spielbericht einen Vermerk aufzunehmen, wenn eine Mannschaft ohne Rückennummern bzw. nicht vorschriftsmäßig antritt.

Gemäß § 28 (4) SpO/WDFV ist unter Beachtung der DFB-Bestimmungen Trikot- und Hosenwerbung auf der Spielkleidung von Spielern erlaubt. Insbesondere wird noch einmal auf die Pflicht der Vereine hingewiesen, bei jedem Spiel die Trikot- und Hosenwerbung in den Spielberichtsbogen einzutragen.

Die Werbefläche der Trikotvorderseite darf maximal 200 cm2, die des Trikotärmels 100 cm2 und die auf der Vorderseite des rechten Hosenbeins 50 cm2 nicht überschreiten. Auf der Trikotrückseite ist Werbung unterhalb der Rückennummer in der Farbe dieser und bis maximal 100 cm2 erlaubt. Die Werbung für unterschiedliche Werbepartner ist zulässig. Die Werbung auf der Spielkleidung ist genehmigungspflichtig.

Das Antragsformular ist auf der Homepage des Verbandes eingestellt, kann von dort heruntergeladen, am PC ausgefüllt und muss anschließend an die Verbands-Geschäftsstelle zur Genehmigung elektronisch versandt werden. Das Präsidium hat die spielleitenden Stellen im Junioren- und Seniorenbereich angewiesen, Kontrollen vorzunehmen. Verstöße gegen diese Anzeigepflicht werden gemäß §17 (5) RuVO/WDFV in Verbindung mit Nr 18 der Verwaltungsanordnung (VWAO) zu Ordnungsvergehen für jedes Spiel geahndet.
(…)

Auszug aus den DFB-Durchführungsbestimmungen

§3

  1. Die Werbung darf nicht gegen die allgemein im Sport gültigen Grundsätze von Ethik und Moral verstoßen.
  2. Die Werbung für Tabakwaren und ihre Hersteller ist unzulässig.
  3. Die Werbung für starke Alkoholika ist unzulässig. Bei Jugendmannschaften ist darüber hinaus die Werbung für Glücksspiel und Sportwetten sowie für jegliche Alkoholika unzulässig.
  4. Werbung für politische Gruppierungen und mit politischen Aussagen wird nicht gestattet.

Ansprechpartnerin


Koch

Nathalie Koch
Büro des Geschäftsführers

0203-7780-201
koch@fvn.de

Nathalie Koch