
Vorsitzender Verbandssportgericht
Rechtsorgane des Fußballverbandes Niederrhein sind das Verbandssportgericht (VSG), die beiden Bezirkssportgerichte (BSG) und die Kreissportgerichte (KSG) der einzelnen Kreise.
Ihre Zuständigkeiten und das Verfahren regeln sich nach den Bestimmungen der Rechts-und Verfahrensordnung des Westdeutschen Fußball-Verbandes (WDFV).
Für die Rechtsprechung im Jugendbereich gelten die besonderen Bestimmungen der Jugendordnung innerhalb der FVN-Satzung (ab Seite 33).
Alle Mitglieder der Sportgerichte sind für die Verfahrensbeteiligten über das elektronische Postfach oder die Geschäftsstelle erreichbar. Wenn Sie eine Rückrufbitte und eine Telefonnummer hinterlassen, wird sich der zuständige Sportrichter telefonisch melden. Presseanfragen sind ausschließlich an die Pressestelle des FVN zu richten.

Vorsitzender Verbandssportgericht

Stellv. Vorsitzender Verbandssportgericht, Mitglied FVN-Lehrstab Konfliktmanagement

Beisitzer im Verbandssportgericht

Beisitzer im Verbandssportgericht

Beisitzer im Verbandssportgericht

Beisitzer im Verbandssportgericht

Beisitzer Verbandsjugendsportgericht (Vertreter des Bundes Deutscher Fußball-Lehrer)

Vorsitzender des Verbandsjugendsportgerichts

Beisitzer im Verbandsjugendsportgericht

Stellvertretender Vorsitzender Verbandsjugendsportgericht

Beisitzer im Verbandsjugendsportgericht

Beisitzer im Verbandsjugendsportgericht

Beisitzer im Verbandsjugendsportgericht

Beisitzer Verbandsjugendsportgericht (Vertreter des Bundes Deutscher Fußball-Lehrer)

Vorsitzender des Bezirkssportgerichts 1

Beisitzer im Bezirkssportgericht 1

Beisitzer im Bezirkssportgericht 1

Beisitzer im Bezirkssportgericht 1

Beisitzer im Bezirkssportgericht 1

Beisitzer im Bezirkssportgericht 1

Vorsitzender des Bezirkssportgerichts 2

Beisitzer im Bezirkssportgericht 2

Beisitzer im Bezirkssportgericht 2

Beisitzer im Bezirkssportgericht 2

Beisitzer im Bezirkssportgericht 2