Jugendfußball

Fragen und Antworten zum außerordentlichen Verbandsjugendtag

Aufsteiger, Wechsel, Quali-Spiele, Pokal: Am 27. Juni klärt die FVN-Jugend final den Umgang mit der Saison 2019/2020 während der Covid-19-Pandemie.
16. Juni 2020 Jugendfußball | GlobalText: Michael Kurtz/Thomas Palapies-Ziehn
Fragen und Antworten zum außerordentlichen Verbandsjugendtag
Bildquelle: Volker Nagraszus/FVN

Kurz nach dem außerordentlichen Verbandstag des Fußballverbandes Niederrhein (FVN) am Mittwoch, 24. Juni, zum Umgang mit der Saison 2019/2020 während der Covid-19-Pandemie steht der außerordentliche Verbandsjugendtag auf dem Programm. Die Veranstaltung unter dem Vorsitz von Michael Kurtz findet am Samstag, 27. Juni, ab 10 Uhr statt. Wie der Verbandstag geht auch der Verbandsjugendtag in überwiegend digitaler Form über die Bühne. Die Delegierten werden per Online-Livestream zugeschaltet und können das Stimmrecht elektronisch wahrnehmen.

Die Anträge des FVN-Jugendausschusses zu den Meisterschaftsspielen der Jugendspielklassen orientieren sich an den Anträgen zu den Herren- und Frauen-Spielklassen, allerdings unter Berücksichtigung der jugendspezifischen Besonderheiten. Dazu gehören Spielklassen, bei denen Qualifikationsspiele vorgesehen sind, und Staffeln, die erst im vergangenen Winter neu gebildet wurden. 

Es soll keine direkten Absteiger geben. Für die Ermittlung der Aufsteiger bzw. der Teilnehmer an den Qualifikationsspielen sollen die Tabellenstände vom 13. März 2020 unter Anwendung der Quotientenregelung (Anzahl der Punkte durch ausgetragene und gewertete Spiele) bei unterschiedlicher Anzahl der ausgetragenen Spiele berücksichtigt werden. Die Tabellenersten nach Abschluss der Hinrunde werden dabei mit einbezogen.

Da in einigen Kreisen aufstiegsberechtigte Staffeln in der Winterpause neu zusammengesetzt wurden und die Mannschaften vor der Covid-19-bedingten Unterbrechung teilweise erst ein oder zwei Spiele ausgetragen haben, sieht der Antrag des Jugendausschusses vor, nur die Spielklassen zu berücksichtigen, in denen mindestens sechs Spieltage ausgetragen wurden.

Sollten die Delegierten am Verbandsjugendtag allen Anträgen zustimmen, ergibt sich am Niederrhein folgendes Bild:

Auszüge aus dem Antrag 1 für den außerordentlichen Verbandsjugendtag:
(...)
3. Für Spielklassen ohne vorgesehene Qualifikationsspiele soll gelten:
a) Der vorgesehene Abstieg aus diesen Spielklassen entfällt.
b) Mannschaften, die nach der aktuellen Tabelle einen Aufstiegsplatz belegen, steigen in die nächsthöhere Spielklasse auf. Hier gilt der Auf- und Abstiegsplan der jeweiligen Spielklasse.
c) Sollten die unter b. ermittelten Mannschaften nicht mit dem Tabellenersten der Hinrunde übereinstimmen, dann steigt der Tabellenerste der Hinrunde ebenfalls auf.

4. Für Spielklassen mit vorgesehenen Qualifikationsspielen soll gelten:
a) Mannschaften, die einen Abstiegsplatz belegen, nehmen an den Qualifikationsspielen teil.
b) Mannschaften, die einen Qualifikationsplatz belegen, nehmen an den Qualifikationsspielen teil. 
c) Mannschaften, die einen Relegationsplatz belegen, steigen in die nächsthöhere Spielklasse auf.
d) Sollten die unter b. und c. ermittelten Mannschaften nicht mit dem Tabellenersten der Hinrunde übereinstimmen, dann nimmt der Tabellenerste der Hinrunde ebenfalls an den Qualifikationsspielen teil bzw. steigt in die nächsthöhere Spielklasse auf. 

5. Sollten nach dem aktuellen Tabellenstand Mannschaften nicht die gleiche Anzahl von Spielen ausgetragen haben, wird die Tabelle durch eine Quotientenberechnung (bis drei Nachkommastellen, Anzahl der Punkte durch ausgetragene und gewertete Spiele) ermittelt. Bei gleichem Quotienten belegen beide Mannschaften den gleichen Platz.

6. Für Spielklassen, in denen weniger als 6 Spieltage ausgetragen wurden, können die spielleitenden Stellen abweichende Regelungen auf Basis der Tabellenstände mit Datum 31. Dezember 2019 für die Ermittlung der Aufsteiger oder Qualifikationsteilnehmer heranziehen.

Alle Anträge zum außerordentlichen Verbandsjugendtag am 27. Juni 2020 finden Sie hier
 

Was bedeutet das für den Aufstieg in die Jugend-Bundes- und Regionalligen?
Der DFB-Bundesjugendtag hat bereits seine Aufstiegsregelung verabschiedet. Es gibt nur Aufsteiger in die A- und B-Junioren Bundesliga. Bei der nun vorgeschlagenen Regelung für die Wertung der A- und B-Junioren Niederrheinliga bedeutet dies, dass aufgrund des eindeutigen Tabellenstandes Rot-Weiss Essen sowohl mit den A-Junioren als auch mit den B-Junioren in die Junioren-Bundesligen aufsteigt. 

Schwieriger ist die Regelung bei den B-Juniorinnen und den C-Junioren hinsichtlich des Aufstiegs in die Jugend-Regionalligen. Hier gibt es keinen eindeutigen Aufsteiger aus der Niederrheinliga. Da aber auf dem WDFV-Jugendtag, der am 19. Juni stattfindet, der Antrag gestellt wird, dass die Landesverbände mehr als einen Aufsteiger melden können, könnten alle Mannschaften aufsteigen, die einen aufstiegsberechtigten Platz belegen. Das wären im FVN entsprechend des o.a. Antrages der MSV Duisburg und der GSV Moers bei den B-Juniorinnen, sowie die Spvg Schonnebeck, der Wuppertaler SV und die SG Unterrath bei den C-Junioren. Vorausgesetzt die Delegierten auf den beiden Jugendtagen des WDFV (19. Juni) und des FVN (27. Juni) stimmen den vorgelegten Anträgen zu.

Wer nimmt an den Qualifikationsspielen zu den Jugend-Niederrheinligen teil?
Zunächst einmal die Mannschaften, die in der Niederrheinliga einen Platz belegen, der sie zur Teilnahme an den Qualifikationsspielen berechtigt.  Hinzu kommen die Mannschaften, die in der Niederrheinliga einen Abstiegsplatz belegen. Da es keine direkten Absteiger gibt, dürfen diese Mannschaften ebenfalls an den Qualifikationsspielen teilnehmen. Darüber hinaus die von den Kreisen gemeldeten Mannschaften, die sich in den Leistungsklassen oder den überkreislichen Sonderspielklassen qualifiziert haben. Aufgrund der besonderen Regelung in diesem Jahr gibt es noch weitere Mannschaften, die zusätzlich berücksichtigt werden, die sogenannten „Härtefälle“. Das sind zum einen Mannschaften, die Herbstmeister waren, aber in der Abschlusstabelle nicht mehr einen Rang belegen, der zur Teilnahme an den Qualifikationsspielen berechtigt. Zum anderen die Mannschaften, die die gleiche Punktzahl bzw. den gleichen Quotienten haben, wie Mannschaften, die auf einem Qualifikationsplatz stehen.

Was passiert, wenn ein Verein auf die Teilnahme an den Qualifikationsspielen verzichtet?
Sollte dies der Fall sein, dürfte der jeweilige Fußballkreis eine andere Mannschaft benennen. Sollte hingegen ein Niederrheinligist auf die Qualifikation verzichten, gibt es keinen Nachrücker; die Qualifikation würde mit einer Mannschaft weniger stattfinden.

Wie verhält es sich mit den Wechselmodalitäten?
Da die Saison zum ursprünglich geplanten Stichtag am 30. Juni 2020 abgebrochen wird (sofern die Verbandsjugendtag-Delegierten für den entsprechende Antrag stimmen) und damit unvollständig endet, werden die Wechselmodalitäten grundsätzlich nicht geändert. Ausnahme: Sollte der abgebende Verein einem Spieler die Freigabe verweigern, erhält der Spieler keine Freigabe, wenn er in den sechs Monaten zuvor kein Spiel bestritten hat. In diesem Fall wird der Zeitraum zwischen dem ersten aufgrund der Covid-19-Pandemie abgesetzten Spiel und der Wiederaufnahme des Spielbetriebs bei der Berechnung des Sechs-Monats-Zeitraums nicht berücksichtigt. Der Spielbetrieb im FVN ist wegen der behördlichen Verfügungslagen seit dem 13. März 2020 ausgesetzt.

Eine Spielszene vom WDFV-U 14-Sichtungsturnier in Duisburg-Wedau.

Welche Spielerinnen und Spieler bestreiten die Qualifikationsspiele?
Alle Spielerinnen und Spieler, die zum Zeitpunkt der Qualifikationsspiele eine Spielberechtigung für Pflichtspiele für ihren Verein besitzen. Dazu gehören auch diejenigen Jugendlichen, die sich bis zum 30. Juni bei ihrem alten Verein abgemeldet und die Freigabe für den neuen Verein erhalten haben. Da die Qualifikation nach den Sommerferien und damit nach der Wechselperiode gespielt wird, erhalten die Jugendspieler, die nach der Qualifikation zu einem anderen Verein wechseln möchten, keine Sofortspielberechtigung für den neuen Verein, auch wenn der abgebende Verein mit dem Vereinswechsel einverstanden ist. Eine Verkürzung der dreimonatigen Pflichtspielsperre ist nicht möglich. Dies muss allen wechselwilligen Spielerinnen und Spielern klar sein. 

Wann finden die Qualifikationsspiele statt?
Zunächst einmal muss die allgemeine Verfügungslage wieder einen Spielbetrieb auf allen Sportplätzen im Verbandsgebiet zulassen. Sicher ist aber auch, dass keine Pflichtspiele in den Sommerferien (in NRW: 29. Juni bis 11. August) angesetzt werden. Sobald konkrete Aussagen getroffen werden können, wir der FVN die Rahmenspielpläne für die Spielzeit 2020/2021 veröffentlichen. Die Qualifikationsspiele finden so früh wie möglich statt. Der Termin für die Auslosung der Gruppen wird kurz nach dem Verbandsjugendtag bekanntgeben. Es ist geplant, die Auslosung über die Social-Media-Kanäle des FVN zu übertragen.

Was passiert mit den noch ausstehenden Pokalspielen auf Kreis- und Verbandsebene?
Da der Spielbetrieb vor Beginn der Sommerferien nicht wieder aufgenommen werden kann, werden die Pokalwettbewerbe bei den Juniorinnen und Junioren abgebrochen (im Gegensatz zu der Regelung bei den Herren und Frauen) und daher nicht zu Ende gespielt. Durch den Altersklassenwechsel können die ausstehenden Pokalspiele nicht mehr mit den Spielern des jeweils älteren Jahrgangs fortgesetzt werden, da diese in die nächste Altersklasse wechseln – dies stellt nach Ansicht des FVN-Jugendausschusses eine sehr große Wettbewerbsverzerrung dar. Hinzu kommt, dass bei den Niederrheinpokal-Wettbewerben teilweise nicht sämtliche Viertelfinalteilnehmer feststehen und daher noch einige Pokalrunden hätten nachgeholt werden müssen.
 


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