Gute Nachrichten für alle ehrenamtlich Engagierten, gerade in ungewissen Corona-Zeiten: Ab 2021 wird es steuerliche Erleichterungen für Übungsleiter und andere Ehrenamtler geben. Darauf haben sich die Koalitionsfraktionen in Berlin verständigt, wie die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag jetzt bekanntgegeben hat.
Demnach treten ab dem kommenden Jahr (zum 1. Januar 2021) folgende Regelungen in Kraft:
- Die steuerfreien Pauschalen für Übungsleiter und ehrenamtliche Helfer werden angehoben. Die Übungsleiterpauschale steigt von 2.400 auf 3.000 Euro und die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro.
- Die Freigrenze zur Versteuerung von Einnahmen aus einem steuerpflichtigen, wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wie einer Cafeteria oder einer Gaststätte im Vereinsheim steigt von 35.000 Euro auf 45.000 Euro. Kleine Vereine hätten laut Politik immer wieder Schwierigkeiten, die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel innerhalb der gesetzlichen Frist auszugeben, etwa weil geeignete Projekte fehlen. Deshalb wurde diese Frist für sehr kleine Vereine mit weniger als 45.000 Euro Einnahmen im Jahr abgeschafft.
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