Corona-Pandemie
Zum Download: Die ab 22. Februar geltende NRW-Coronaschutzverordnung
Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel ist ab Montag, 22.2., in NRW zulässig.
19. Februar 2021 Allgemein | Wichtige Mitteilung