Auch in diesem Jahr stellt die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen wieder Haushaltsmittel zur Förderung der Übungsarbeit der Sportvereine zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund (Doppelmitgliedschaft) sind. Vor dem Hintergrund der pandemiebedingten Einschränkungen im Aus- und Fortbildungsbetrieb des organisierten Sports werden in 2023 auch Übungsleitungen berücksichtigt, deren Lizenzen bei Antragstellung ausgelaufen sind oder in 2023 auslaufen. Die entsprechenden Lizenzen sind im Jahr 2023 zu verlängern.
Die Antragsstellung erfolgt über das Förderportal des Landessportbundes NRW.
Die Antragsfrist endet am 31.05.2023. Nur Vereine, die bis zu diesem Stichtag einen Antrag gestellt haben, können sicher von dieser Förderung partizipieren.
Bei Fragen wenden Sie sich an uebungsarbeit@lsb.nrw oder telefonisch an 0203-7381-900.