Corona-Krise

NRW-Soforthilfe 2020: Vereine können Anträge ab sofort stellen

Auch gemeinnützige Vereine sowie freiberufliche Trainer und Übungsleiter vom Niederrhein können vom Rettungsschirm des Landes NRW profitieren.
30. März 2020 Allgemein | GlobalText: FVN
NRW-Soforthilfe 2020: Vereine können Anträge ab sofort stellen
Bildquelle: FVN
Wie hier in Hilden ruht der Ball am Niederrhein wegen der Corona-Pandemie. Vereine können auch weiterhin finanzielle Hilfen beantragen.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Zuge der Corona-Krise einen Rettungsschirm in Milliarden-Höhe gespannt. Davon können auch gemeinnützige Vereine vom Niederrhein profitieren, wenn sie unternehmerisch tätig sind. Freiberufliche Trainer/innen und Übungsleiter/innen, die diese Tätigkeit als Haupterwerb ausüben, sind ebenfalls anspruchsberechtigt.

Das Hilfsprogramm soll bei der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Finanzierungsengpässen im unternehmerischen Bereich der Vereine dienen. Ausfälle von Mitgliedsbeiträgen zählen dazu aber zum Beispiel nicht!

Eine Orientierungshilfe, welche Einnahmen und Ausgaben dem unternehmerischen Bereich von Vereinen zuzuordnen sind, sind im FAQ des Landessportbundes NRW (LSB) zum Thema Coronakrise zu finden.

Auf der Webseite des NRW-Wirtschaftministeriums kann der Antrag direkt online gestellt werden. 

Mehr Informationen gibt's auch hier
beim Landessportbund Nordrhein-Westfalen


 

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