Corona-Krise

Nächster Schritt: 5 gegen 5 möglich, regulärer Spielbetrieb weiterhin nicht

Die NRW-Landesregierung hat weitere Lockerungen für den Sport in der Corona-Krise ab Pfingstsamstag, 30. Mai, auf den Weg gebracht.
28. Mai 2020 Herrenfußball | GlobalText: Thomas Palapies-Ziehn/Henrik Lerch
Nächster Schritt: 5 gegen 5 möglich, regulärer Spielbetrieb weiterhin nicht
Bildquelle: Volker Nagraszus

Die Möglichkeit eines geregelten Spielbetriebs im Fußballverband Niederrhein (FVN) in der Corona-Krise ist derzeit noch nicht absehbar - die NRW-Landesregierung hat am gestrigen Mittwoch, 27. Mai, aber weitere Lockerungen angekündigt:

Ab Samstag, 30. Mai, ist Kontaktsport für eine Personengruppe möglich, die sich im Rahmen der Kontaktbeschränkungen treffen darf. Eine Gruppe von bis zu zehn Personen darf dann beispielsweise Kontaktsport ohne Mindestabstand im Freien betreiben, wenn die entsprechenden Vorkehrungen zur Hygiene und zum Infektionsschutz im Sinne der aktuellen Coronaschutzverordnung (gültig vom 30. Mai bis 15. Juni) getroffen werden (zum Beispiel Rückverfolgbarkeit).

Das bedeutet: Die Spielform 5 gegen 5 mit Zweikämpfen und allem, was zum Fußball dazu gehört, ist auf dem Fußballplatz also ab dann wieder möglich. Regulärer Spielbetrieb darf jedoch weiterhin nicht ausgeübt werden.


Auf der Webseite des Landes Nordrhein-Westfalen
werden einige wichtige Fragen zu den weiteren Lockerungen im Sportbereich wie folgt beantwortet:
 

  • Welche Regelungen gelten im Breiten- und Freizeitsport?
    Der kontaktfreie Sport- und Trainingsbetrieb auf und in öffentlichen oder privaten Sportanlagen sowie im öffentlichen Raum ist unter Auflagen möglich. Dazu gehören geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern - auch in Dusch-, Wasch- und Umkleideräumen.
     
  • Ist jetzt auch Kontaktsport wieder möglich?
    Ja, ab dem 30. Mai 2020: Personen, die sich im Rahmen der Kontaktbeschränkungen treffen dürfen, also z.B. eine Gruppe von bis zu zehn Personen, dürfen Kontaktsport ohne Mindestabstand im Freien wieder betreiben, wenn geeignete Vorkehrungen z. B. zur Hygiene und zum Infektionsschutz getroffen werden.
     
  • Darf Sport wieder vor Zuschauern stattfinden?
    Wenn die oben genannten Hygieneauflagen erfüllt werden, dürfen ab 30. Mai wieder bis zu 100 Zuschauer eine Sportanlage betreten.
     
  • Sind sportliche Wettbewerbe wieder möglich
    Ja - im Breiten- und Freizeitsport auf und außerhalb von öffentlichen oder privaten Sportanlagen sind Wettbewerbe im Freien ab dem 30. Mai 2020 zulässig, wenn ein besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept vorliegt. Auch Wettbewerbe von Berufsreitenden und Pferderennen sind unter Hygieneauflagen zulässig. Hier sind bis zu 100 Zuschauende erlaubt. Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt.


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