Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen stellt weitere Hilfen für Sportvereine in Höhe von zehn Millionen Euro aus dem Rettungsschirm bereit. Ziel ist es, die drohende Zahlungsunfähigkeit von Sportvereinen abzuwenden, die durch die Corona-Pandemie in Not geraten sind. Dies gab die Staatskanzlei am Mittwoch, 8. April, bekannt.
„Wir lassen unsere Sportvereine nicht im Stich. Die neuen finanziellen Mittel helfen, existenzielle Nöte abzuwenden und die wichtige Arbeit vor Ort über die Krise hinaus zu sichern“, sagte die Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt, Andrea Milz. Und weiter: „Zur Aufrechterhaltung der Wirkungs- und Integrationskraft des Sports in unserem Land ist diese spürbare Unterstützung dringend notwendig.“
Notleidende Sportvereine können die Hilfe ab dem 15. April 2020 über das Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen online beantragen. Antragsberechtigt sind Vereine, die über die Sportbünde oder Sportfachverbände dem Landessportbund an-geschlossen sind.
Darüber hinaus stellt die Landesregierung zur Stärkung der Arbeit der Übungsleiterinnen und Übungsleiter in den Sportvereinen aus Mitteln des Haushaltes 2020 zusätzlich drei Millionen Euro zur Verfügung. „Mir ist es besonders wichtig“, so Staatssekretärin Milz, „dass das Rückgrat unserer Vereine, die ehrenamtlichen Übungsleiterinnen und Übungsleiter, in dieser schwierigen Zeit gestärkt werden.“
Die Bedeutung digitaler Instrumente für die Bildungsarbeit im Sport nimmt rasant zu. In Zeiten reduzierter Präsenzveranstaltungen rücken moderne digitale Formen der Kommunikation verstärkt in den Vordergrund. Daher werden 60.000 Euro bereitgestellt, um notwendige Lizenzen für entsprechende Video-Konferenztools in den Sportbünden zu erwerben und den Aufbau von Qualifizierungen per Video zu fördern. Mit diesen Angeboten der Qualifizierung per Video wird eine Lizenzverlängerung für Übungsleiterinnen und Übungsleiter in Ergänzung zu den Präsenzschulungen möglich.
Hier kann die Förderung beantragt werden
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