WDFV-Regelwerk

Regelanpassung: Ab dem 1. Juli sind vier Wechsel im Spiel möglich

Vereine, die in der Schlussphase einer Saison nicht mehr zu Pflichtspielen antreten, werden künftig mit Punktabzug bestraft. Zudem dürfen künftig vier Spieler ausgewechselt werden.
10. April 2019 VerbandsmeldungenText: Henrik Lerch
Regelanpassung: Ab dem 1. Juli sind vier Wechsel im Spiel möglich
Bildquelle: Imago/Symbolbild
In allen Pflichtspielen im Amateurbereich, ab Regionalliga abwärts bis zur Kreisliga C, dürfen während der gesamten Spieldauer vier Spieler ausgewechselt werden.

Amateurvereine, die in der Schlussphase einer Saison nicht mehr zu ihren Pflichtspielen antreten, werden künftig mit Punktabzug bestraft. Der Beirat des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV) mit Sitz in Duisburg hat nun für seine Spielordnung verabschiedet, die für den Fußballverband Niederrhein (FVN), den Fußball-Verband Mittelrhein (FVM) und den Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) gültig ist, dass Spielverzicht oder Nichtantreten nach dem 1. Mai eines jeden Spieljahres zum Abzug von drei Punkten pro nicht durchgeführtem Spiel für die betroffene Mannschaft in der folgenden Spielzeit führt. Maximal ist ein Abzug von neun Punkten pro Saison möglich.

Bislang wurden Mannschaften, die nicht angetreten sind, nur mit einer negativen Spielwertung und einem Ordnungsgeld in Höhe von 100 Euro bestraft. Auch dieses Strafmaß hat weiterhin Bestand. Die Änderung in der WDFV-Spielordnung tritt zum 1. Juli 2019 in Kraft und gilt in NRW für den gesamten Ligenbetrieb im Seniorenfußball inklusive der Regionalliga abwärts.

Zudem wurde für die WDFV-Spielordnung ab 1. Juli 2019 festgelegt, dass in allen Pflichtspielen im Amateurbereich, ab Regionalliga abwärts bis zur Kreisliga C, während der gesamten Spieldauer vier Spieler ausgewechselt werden dürfen. Dieser Austausch ist an keine Voraussetzung gebunden.

Diese Regelanpassungen werden in der WDFV-Spielordnung (SpO) vorgenommen (Inkrafttreten 1. Juli 2019):

§ 37 Teilnahme an Pflichtspielen
(1) Jeder Verein hat das Recht, an Pflichtspielen mit einer beliebigen Anzahl von Mannschaften teilzunehmen. Mit seiner Meldung, die zu dem von der Spielleitenden Stelle vorgeschriebenen Termin erfolgen muss, verpflichtet er sich zur regelmäßigen Teilnahme an den für seine Mannschaften angesetzten Spielen. Spielverzicht oder Nichtantreten nach dem 01.05. eines jeden Spieljahres führt (neben der Spielwertung des nicht ausgetragenen Spiels gemäß § 43 Abs. 2 Nr. 3) zum Abzug von drei Punkten für die betroffene Mannschaft in der folgenden Spielzeit. Die Anordnung trifft die für das nicht ausgetragene Spiel zuständige Verwaltungsstelle.
(2) – (5) unverändert

§ 45 Spielerwechsel
Bei allen Pflichtspielen dürfen während der gesamten Spieldauer vier Spieler ausgewechselt werden. Dieser Austausch ist an keine Voraussetzung gebunden. Ein bereits ausgewechselter Spieler darf nicht mehr ins Spiel zurückkehren. Die eingewechselten Spieler sind nach dem Spiel ordnungsgemäß in das Spielberichtsformular einzutragen. Ein des Feldes verwiesener Spieler darf nicht ersetzt werden.

Im FVN ist in der Kreisliga C ein wiederholtes Ein- und Auswechseln von Spielern zugelassen, ab dem 1. Juli dann von maximal 15 Spielern (bisher 14).