Landessportbund NRW

"Soforthilfe Sport" des Landes NRW wird fortgesetzt - jetzt beantragen!

Weitere fünf Millionen Euro für notleidende Sportvereine und Mitgliedsorganisationen des LSB NRW. Bis zum 30. Juni beantragen.
4. Februar 2021 Allgemein | GlobalText: LSB/FVN
Bildquelle: FVN (Collage)
Wie hier in Hilden ruht der Ball am Niederrhein wegen der Corona-Pandemie. Vereine können auch weiterhin finanzielle Hilfen beantragen.

Runde fünf für das Sonderprogramm “Soforthilfe Sport” für notleidende Sportvereine, Bünde und Fachverbände im Zuge der Corona-Pandemie: Die NRW-Landesregierung und das Parlament haben eine Aufstockung der bisherigen Finanzmittel um zusätzliche fünf Millionen Euro beschlossen. 

„Nach mittlerweile drei kompletten Monaten für den organisierten Sport im Lockdown fehlen vielen Vereinen normalerweise fest eingeplante Einnahmequellen. Da die aktuelle Soforthilfe bis auf rund eine Million Euro ausgeschöpft worden ist, kommen die Erhöhung sowie die Verlängerung dieses erfolgreichen Programms zum richtigen Zeitpunkt, um wirksame Unterstützung leisten zu können“, betont Stefan Klett, Präsident des Landessportbundes NRW.  

Der Beantragungszeitraum für die vierte Förderphase läuft noch bis zum 15. März 2021, die nächste Förderphase ist zunächst bis zum 30. Juni 2021 anberaumt. Wie von Beginn im April 2020 an können die Anträge online ausschließlich über das Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen gestellt werden.

Vereine, die bereits eine oder mehrere Soforthilfen erhalten haben, dürfen erneut eine Förderanfrage einreichen. Die aktuelle Zwischenbilanz: Von den im Jahr 2020 zur Verfügung gestellten Landesmitteln in Höhe von zehn Millionen Euro wurden bisher gut neun Millionen Euro an rund 770 Sportvereine überwiesen, die dadurch existenzielle Schieflagen überstehen konnten.