Zurück auf den Platz! Das wollen möglichst alle Fußballer - nicht nur im Verbandsgebiet des Fußballverbandes Niederrhein (FVN). Seit vergangenem Montag, 8. März, gibt es im Corona-Lockdown einige Lockerungen. Welche Altersklassen dürfen nun aktuell in welcher Form trainieren?
Welche Anforderungen müssen Hygienekonzepte erfüllen? Und wie sieht die Perspektive für Amateurvereine in den kommenden Wochen und Monaten aus? Der aktualisierte DFB-Leitfaden “Zurück auf den Platz” fasst wichtige Informationen zusammen.
Der DFB-Leitfaden “Zurück auf den Platz” zum Download
Je nach Bundesland und daher auch Landesverband gibt es allerdings teils unterschiedliche Regelungen. Die seit Montag, 8. März, gültige Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen lässt unter freiem Himmel folgende Personenkonstellationen denkbar werden:
- Einzelsportler, 2 Personen (auch aus zwei unterschiedlichen Haushalten), beliebig viele Personen eines Hausstandes oder maximal 5 Personen aus 2 verschiedenen Hausständen dürfen ohne Abstand Sport treiben.
- Das Training eines Einzelsportlers/ einer Einzelsportlerin durch eine*n Trainer*in/ Übungsleiter*in (z.B. Torwart-Training) ist möglich.
- Bis zu 20 Kinder im Alter bis einschließlich 14 Jahren können als Gruppe gemeinsam Sport-, Spiel und Bewegungsaktivitäten durchführen. Eine Gruppe kann durch maximal 2 Übungsleiter/Trainer/Aufsichtspersonen betreut werden.
- Zwischen den oben genannten einzelnen Gruppen, die gleichzeitig auf einer Sportanlage Sport treiben, ist zwingend dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.
Wichtig: Der FVN weist seine Vereine darauf hin, weiterhin ein diszipliniertes und verantwortungsbewusstes Handeln an den Tag zu legen, um die bestehenden Lockerungen nicht zu gefährden und im nächsten Schritt weitere mögliche Öffnungen zu sichern (siehe untenstehende Grafik). Lockerungen dürfen nicht zu kreativen Auslegungen führen, bei denen die Regeln der Corona-Schutzverordnung ausgereizt werden!
Bei Unsicherheiten und Fragen zur Öffnung der Sportanlage und zum Sportbetrieb ist die Kontaktaufnahme mit der Kommune bzw. dem zuständigen Gesundheitsamt ratsam.
Die aktuelle NRW-Coronaschutzverordnung trat am Montag, 8. März, in Kraft und ist bis Sonntag, 28. März, gültig.
Die geplanten Öffnungsschritte für den Amateurfußball in NRW, also auch am Niederrhein:
Hier geht's zur FVN-Corona-Themenseite