
Das Aufzeichnen und Veröffentlichen von Spielszenen ist aus dem Amateurfußball nicht mehr wegzudenken. Ob zur Trainingsanalyse, für Social Media oder zur Dokumentation des Vereinslebens – Videos können den Fußball bereichern und die Außenwirkung stärken. Gleichzeitig müssen dabei die Persönlichkeitsrechte und der Datenschutz aller Beteiligten beachtet werden. Dieses Merkblatt fasst die wichtigsten rechtlichen und praktischen Punkte zusammen.
1. Rechtliche Grundlage
Sobald Personen auf einem Video erkennbar sind, handelt es sich um personenbezogene Daten. Für die Aufnahme und Veröffentlichung gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie – soweit einschlägig – das Kunsturhebergesetz (KUG).
Videoaufnahmen sind nur erlaubt, wenn dafür eine Rechtsgrundlage besteht. In der Praxis kommen vor allem zwei Varianten in Betracht:
2. Öffentliche Spiele und Training
Bei Punktspielen oder Turnieren handelt es sich in der Regel um öffentliche Veranstaltungen. Deshalb dürfen Spielszenen und Übersichtsaufnahmen grundsätzlich erstellt und veröffentlicht werden – insbesondere, wenn sie im Zusammenhang mit der sportlichen Berichterstattung oder Vereinsdarstellung stehen.
Einschränkungen bestehen bei:
Solche Aufnahmen dürfen nur mit Einwilligung veröffentlicht werden.
3. Kinder und Jugendliche
Für Minderjährige gelten besondere Schutzvorschriften:
In Zweifelsfällen sollte der Verein immer die Zustimmung der Eltern einholen.
4. Automatisierte Kamerasysteme
Bei der Nutzung von festen oder automatischen Kameras (z. B. Staige, Soccerwatch, Pixellot) ist der Heimverein verantwortlich für die Einhaltung der Datenschutzvorgaben.
Der Heimverein muss sicherstellen, dass:
Eine individuelle Einwilligung aller Spieler ist in der Regel nicht erforderlich, solange die Aufnahmen nur zu den angegebenen Zwecken (z. B. Spielanalyse, Livestream, Öffentlichkeisarbeit) verwendet werden.
5. Informationspflicht
Nach der DSGVO müssen Personen, die gefilmt werden, wissen, wer die Aufnahmen erstellt, zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage. Dazu gehört ein gut sichtbarer Hinweis vor Ort. Ein Beispieltext ist weiter unten zu finden. Wenn eine Person (oder ein Elternteil) nicht gefilmt werden möchte, muss diese Entscheidung respektiert werden. In diesem Fall darf die betroffene Person nicht oder nur unkenntlich aufgenommen werden.
⚠️ Hinweis: Videoaufnahmen auf dieser Sportanlage
Auf diesem Gelände werden zu Zwecken der Spielanalyse, Vereinsberichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit Videoaufnahmen erstellt.
Verantwortlich: [Name des Heimvereins / Kontaktadresse / ggf. Datenschutzbeauftragter]
Die Aufnahmen können Spieler, Trainer, Schiedsrichter, Zuschauer und Vereinsmitarbeiter zeigen.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 f DSGVO (berechtigtes Interesse).
Betroffene haben das Recht auf Auskunft, Löschung und Widerspruch gegen die Verarbeitung.
Wenn Sie nicht gefilmt werden möchten, wenden Sie sich bitte vor Spielbeginn an die Vereinsleitung oder den Datenschutzbeauftragten.
Kontakt: [E-Mail / Telefonnummer]
Danke für Ihr Verständnis und Ihre Fairness im Umgang mit Bewegtbildern!