Merkblatt: Filmen und Veröffentlichen von Bewegtbildern im Amateurfußball


Das Aufzeichnen und Veröffentlichen von Spielszenen ist aus dem Amateurfußball nicht mehr wegzudenken. Ob zur Trainingsanalyse, für Social Media oder zur Dokumentation des Vereinslebens – Videos können den Fußball bereichern und die Außenwirkung stärken. Gleichzeitig müssen dabei die Persönlichkeitsrechte und der Datenschutz aller Beteiligten beachtet werden. Dieses Merkblatt fasst die wichtigsten rechtlichen und praktischen Punkte zusammen.


1. Rechtliche Grundlage

Sobald Personen auf einem Video erkennbar sind, handelt es sich um personenbezogene Daten. Für die Aufnahme und Veröffentlichung gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie – soweit einschlägig – das Kunsturhebergesetz (KUG).

Videoaufnahmen sind nur erlaubt, wenn dafür eine Rechtsgrundlage besteht. In der Praxis kommen vor allem zwei Varianten in Betracht:

  1. Einwilligung der betroffenen Personen – zum Beispiel bei Interviews, Nahaufnahmen oder privaten Szenen.
  2. Berechtigtes Interesse des Vereins oder Verbandes (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO)
    - etwa bei Aufnahmen zur Spielanalyse, Dokumentation oder Berichterstattung über eine öffentliche Sportveranstaltung. Dabei muss stets eine Interessenabwägung erfolgen: Überwiegen die Schutzinteressen der betroffenen Personen, darf keine Aufnahme oder Veröffentlichung erfolgen.

 

2. Öffentliche Spiele und Training

Bei Punktspielen oder Turnieren handelt es sich in der Regel um öffentliche Veranstaltungen. Deshalb dürfen Spielszenen und Übersichtsaufnahmen grundsätzlich erstellt und veröffentlicht werden – insbesondere, wenn sie im Zusammenhang mit der sportlichen Berichterstattung oder Vereinsdarstellung stehen.

Einschränkungen bestehen bei:

  • Nahaufnahmen einzelner Personen,
  • privaten Momenten (z. B. Emotionen nach Spielende, Verletzungen),
  • Szenen außerhalb des Spielfelds (z. B. Kabine, Zuschauerbereich).

Solche Aufnahmen dürfen nur mit Einwilligung veröffentlicht werden.

 

3. Kinder und Jugendliche

Für Minderjährige gelten besondere Schutzvorschriften:

  • Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist grundsätzlich die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
  • Ab 16 Jahren dürfen Jugendliche selbst einwilligen, wenn sie einsichtsfähig sind – das heißt, wenn sie verstehen, was eine Veröffentlichung im Internet bedeutet und welche Reichweite und Folgen sie haben kann.

In Zweifelsfällen sollte der Verein immer die Zustimmung der Eltern einholen.

 

4. Automatisierte Kamerasysteme

Bei der Nutzung von festen oder automatischen Kameras (z. B. Staige, Soccerwatch, Pixellot) ist der Heimverein verantwortlich für die Einhaltung der Datenschutzvorgaben.

Der Heimverein muss sicherstellen, dass:

  • alle Beteiligten vorab informiert werden (z. B. durch Aushang oder Spieltagsinformation),
  • ein Hinweisschild gut sichtbar angebracht ist (welches System eingesetzt wird und wofür)
  • und Betroffene über ihre Widerspruchsrechte informiert sind.

Eine individuelle Einwilligung aller Spieler ist in der Regel nicht erforderlich, solange die Aufnahmen nur zu den angegebenen Zwecken (z. B. Spielanalyse, Livestream, Öffentlichkeisarbeit) verwendet werden.

 

5. Informationspflicht

Nach der DSGVO müssen Personen, die gefilmt werden, wissen, wer die Aufnahmen erstellt, zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage. Dazu gehört ein gut sichtbarer Hinweis vor Ort. Ein Beispieltext ist weiter unten zu finden. Wenn eine Person (oder ein Elternteil) nicht gefilmt werden möchte, muss diese Entscheidung respektiert werden. In diesem Fall darf die betroffene Person nicht oder nur unkenntlich aufgenommen werden.

Beispiel für ein Hinweisschild (Textvorlage)


⚠️ Hinweis: Videoaufnahmen auf dieser Sportanlage

Auf diesem Gelände werden zu Zwecken der Spielanalyse, Vereinsberichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit Videoaufnahmen erstellt.

Verantwortlich: [Name des Heimvereins / Kontaktadresse / ggf. Datenschutzbeauftragter]

Die Aufnahmen können Spieler, Trainer, Schiedsrichter, Zuschauer und Vereinsmitarbeiter zeigen.

Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 f DSGVO (berechtigtes Interesse).
Betroffene haben das Recht auf Auskunft, Löschung und Widerspruch gegen die Verarbeitung.

Wenn Sie nicht gefilmt werden möchten, wenden Sie sich bitte vor Spielbeginn an die Vereinsleitung oder den Datenschutzbeauftragten.

Kontakt: [E-Mail / Telefonnummer]

Danke für Ihr Verständnis und Ihre Fairness im Umgang mit Bewegtbildern!