Der Westdeutsche Fußballverband (WDFV) weist daraufhin, dass seit dem 1. Juli 2020 durch Rote Karten, Gelb-Rote Karten oder auch Gelbe Karten (fünfte Gelbe, zehnte Gelbe etc.) verhängte Sperren nach Spielen abgeleistet werden müssen. Wie auf dem WDFV-Verbandstag am 13. Juli 2019 offiziell beschlossen, wurde die Rechts- und Verfahrensordnung des WDFV, die für den Spielbetrieb im Fußballverband Niederrhein (FVN) gilt, nunmehr mit Gültigkeit zum 1. Juli 2020 entsprechend für den Seniorenbereich bei Männern und Frauen geändert.
Die bisherige Regelung, nach der ein Spieler die gegen ihn verhängte Sperre nach Wochen abgeleistet hatte, kommt nicht mehr zur Anwendung. Die Spielsperre ersetzt damit die zuvor gültige Wochensperre. Diese Änderung ist durch die offizielle Veröffentlichung in den "Amtlichen Mitteilungen" (WDFV-AM-Digital vom 30. Juni 2020) gültig. Sie gilt für alle Spielklassen, Pokalspiele, Freundschaftsspiele und Turniere in Nordrhein-Westfalen einschließlich der Regionalliga West, hinunter bis in die tieferen Spielklassen-Ebenen, sprich: Kreisligen.
Im Klartext wurde festgelegt, dass mit einer Roten Karte bestrafte Spieler ihre Sperre in der Regel nach Spielen ableisten. Damit soll insbesondere verhindert werden, dass eine Sperre eventuell in einer spielfreien Zeit, wie der Winter- oder Sommerpause, abgesessen wird.
Die zentrale neue Regelung findet sich in § 9 Absatz 3 RuVO/WDFV, die wie folgt lautet:
„Spiele sind Spiele des Wettbewerbs, in dem die Tat begangen worden ist, und ranghöherer Wettbewerbe. An rangniedrigeren Wettbewerben darf der Spieler teilnehmen. In diesem Sinne gilt folgende Rangfolge der Wettbewerbe: Meisterschaftsspiele, Pokalspiele, Freundschaftsspiele, Turnierspiele. Die Sperre gilt auch für andere Mannschaften des Vereins im jeweils betroffenen Wettbewerb; deren Spiele werden jedoch nicht mitgezählt. Bei einem Vereinswechsel ist die höchste Mannschaft des aufnehmenden Vereins maßgebend. Abgebrochene Spiele zählen als verbüßt, ausgefallene Spiele nicht. Sperrstrafen aus zwei verschiedenen Wettbewerben werden in der Reihenfolge der zugrundeliegenden Vergehen nacheinander abgeleistet.“
Was bedeutet dies in der Praxis?
Dies sollen zwei Beispiele verdeutlichen:
Beispiel I:
Drei Spiele Sperre nach Roter Karte in einem Meisterschaftsspiel
Ein Spieler erhält in der II. Mannschaft seines Vereins in einem Meisterschaftsspiel eine Rote Karte und wird für drei Spiele gesperrt. Für diesen Zeitraum ist er neben den Meisterschaftsspielen der II. Mannschaft auch für alle Meisterschaftsspiele seines Vereins in anderen Mannschaften (I., III. Mannschaft) so lange gesperrt, bis die II. Mannschaft drei Meisterschaftsspiele absolviert hat. In den rangniedrigeren Wettbewerben, also Pokal, Freundschafts- und Turnierspielen, dürfte der Spieler hingegen eingesetzt werden.
Beispiel II:
Drei Spiele Sperre nach Roter Karte in einem Freundschaftsspiel
Ein Spieler erhält in der I. Mannschaft seines Vereins in einem Freundschaftsspiel eine Rote Karte und wird für drei Spiele gesperrt. Diese Strafe gilt nunmehr für Freundschaftsspiele, Pokalspiele und Meisterschaftsspiele für alle Mannschaften des Vereins (I., II., III. Mannschaft) bis zu dem Zeitpunkt, bis zu dem die I. Mannschaft drei Spiele der Kategorien Freundschaftsspiele, Pokalspiele oder Meisterschaftsspiele bestritten hat. In dem Zeitraum der drei Spiele Sperre darf der Spieler nur in Turnierspielen (= rangniedrigerer Wettbewerb) eingesetzt werden.
Hier gibt es zum ausführlichen Nachlesen die komplette Rechts- und Verfahrensordnung des WDFV: