Jugendfußball

Durchführungsbestimmungen für Jugendspielgemeinschaften wurden geändert

Aufgrund veränderter Voraussetzungen für Jugendspielgemeinschaften hat der Jugendausschuss des FVN nun die Durchführungsbestimmungen geändert.
30. Juni 2020 Verbandsmeldungen | GlobalText: FVN
Durchführungsbestimmungen für Jugendspielgemeinschaften wurden geändert
Bildquelle: FUSSBALL.DE
Beispielhaft: Die Vereine Viktoria Alpen und Borussia Veen hatten in der Saison 2019/2020 eine Jugendspielgemeinschaft bei den A-Junioren. Hier eine Szene aus der Partie der JSG Alpen/Veen (gelb) gegen den SV Budberg.

Aufgrund veränderter Voraussetzungen für Jugendspielgemeinschaften (JSG) hat der Verbandsjugendausschuss des Fußballverbandes Niederrhein (FVN) auf die aktuellen Gegebenheiten reagiert und die Durchführungsbestimmungen zur Bildung von Jugendspielgemeinschaften geändert.

Aus der ehemaligen Notgemeinschaft, welche zwei Vereine gegründet haben, weil sie nicht mehr genügend Spieler einer Altersklasse haben, wurde über die Jahre eine Art Zweckgemeinschaft oder Zusammenarbeit zweier oder gar mehrerer Vereine. Heutzutage arbeiten Nachbarvereine zusammen und bündeln Ihre Kräfte. Gerade in den ländlichen Regionen unseres Verbandes gibt es oftmals zwei Vereine in einem Dorf oder einer Gemeinde.

Haben die Vereine früher noch gegeneinander gearbeitet, so setzen sie in der heutigen Zeit auf Zusammenarbeit. Bei einer Jugendspielgemeinschaft muss dann nicht der Verein gewechselt werden und ein neuer Pass ausgestellt werden. Die Jugendlichen bleiben in ihrem Verein und spielen zusammen. Eine JSG kann sowohl in einer einzelnen Altersklasse, als auch für mehrere Altersklassen oder die gesamte Jugendabteilung gebildet werden.

Dass Jugendspielgemeinschaften nur auf Kreisebene spielen dürfen, wurde ebenfalls gelockert. Das Spielen in der Niederrheinliga ist zwar immer noch nicht möglich, allerdings darf eine Jugendspielgemeinschaft nun an einem Wettbewerb teilnehmen, welcher nach der Saison beendet ist. Dies bedeutet, dass Jugendspielgemeinschaften an Pokalwettbewerben sowohl auf Kreis- als auch Verbandsebene teilnehmen dürfen. Ebenso dürfen die JSG an der FVN-Futsalmeisterschaft inkl. der Qualifikationsturniere auf Kreisebene teilnehmen. Jugendspielgemeinschaften bei den D-Junioren und den C-Juniorinnen dürfen sogar am Spielbetrieb der Niederrheinspielrunde teilnehmen. Dieser Spielbetrieb ist so aufgestellt, das die Mannschaften nach der Saison zurück in die Leistungsklassen gehen.

Etwas enger geschnürt wurde allerdings die Namensgebung einer JSG. War hier in der Vergangenheit so gut wie alles möglich, so muss man sich nun an einige Vorgaben halten. Dies dient auch dazu bei einer JSG schnell zu erkennen wer der verantwortliche Verein ist.

Hier zwei wichtige aktualisierte Dokumente zum Thema Jugendspielgemeinschaften:
 

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