Einige Änderungen gibt es in der Jugendspielordnung des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV), die auch für den Spielbetrieb im Fußballverband Niederrhein (FVN) maßgeblich sind. Die wichtigsten Änderungen betreffen die folgenden Bereiche:
- Einsatz von Junioren mit Beeinträchtigung
- Pflicht- und Freundschaftsspiele
- Freigabe von Junioren für Herren- bzw. Frauenmannschaften
- Spielwertung
- Bestrafungen
§ 4a Einsatz von Junioren mit Beeinträchtigung
Die Antragsstellung für den Einsatz von Junioren/Juniorinnen mit Beeinträchtigung in die nächstniedrigere Altersstufe ist nun im gesamten Spieljahr möglich.
§ 7 Pflicht-und Freundschaftsspiele
In Absatz 2 wurde festgelegt, dass für die Saison 2020/2021 gilt: Die Spielleitenden Stellen können abweichende Regelungen zum Modus der Austragung einer Spielklasse oder Spielgruppe treffen. Dabei soll festgelegt werden, wie Meister und Absteiger abweichend von § 20a JSpO/WDFV ermittelt werden. Dies gilt auch dann, wenn bereits begonnene Rundenspiele einer Spielklasse oder Spielgruppe aufgrund der Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie nicht zu Ende gespielt werden können. Eine solche Entscheidung ist unanfechtbar.
§ 15 Freigabe von Junioren für Herren- bzw. Frauenmannschaften
Sperrstrafen von Junioren/Juniorinnen, die in einem Spiel der Senioren eingesetzt worden sind und dort des Feldes verwiesen wurden, können auch nur in Wettbewerben der Senioren abgeleistet werden.
Wichtig: Im Gegensatz zu den Senioren haben sich die Sperrstrafen (Wochensperren) im Jugendbereich nicht geändert. Diese gelten weiterhin.
§ 20a Spielwertung
In Absatz 2 wurde festgelegt, dass für die Saison 2020/2021 gilt:
a) Kommt ein gemäß § 7 (2) JSpO/WDFV abgeänderter Austragungsmodus zur Anwendung, entscheidet dieser Modus über Meister, Auf- und Abstieg. Kann der Wettbewerb nach diesem abgeänderten Modus aufgrund der Coronavirus-Pandemie nicht zu Ende gespielt werden, können der WDFV-Jugendbeirat auf Vorschlag des WDFV-Jugendausschusses und die Landesverbände abweichende Regelungen beschließen.
b) Können aufgrund der Coronavirus-Pandemie weniger als 50 % der Spiele einer Gruppe durchgeführt werden, bleibt das Spieljahr ohne Wertung. Es gibt keine Meister, Auf-oder Absteiger. Zurückziehungen werden berücksichtigt.
c) Kann aufgrund der Coronavirus-Pandemie das Spieljahr nicht beendet werden, sind aber mindestens 50 % der Spiele einer Gruppe durchgeführt, so entscheidet der Tabellenstand unter Anwendung einer Quotientenregelung über Meister, Auf-und Absteiger. Hierzu werden der Punkte-und Torquotient (1. Erzielte Punkte geteilt durch Anzahl der gewerteten Spiele (mit drei Nachkommastellen); 2. Tordifferenz geteilt durch Anzahl der gewerteten Spiele (mit drei Nachkommastellen); 3. Anzahl der geschossenen Tore geteilt durch Anzahl der gewerteten Spiele (mit drei Nachkommastellen)) zugrunde gelegt.
§ 30 Bestrafungen
Unter “Teamoffizielle” werden alle im Spielbericht aufgeführten Personen, die keine Spieler/in sind, z. B. Trainer, Physiotherapeuten und Ärzte, verstanden.
Eine Gelbe Karte gegen einen Teamoffiziellen oder ein unsportliches Verhalten eines Teamoffiziellen führt zu einem Verweis oder Ordnungsgeld. Im Wiederholungsfall kann eine Verdopplung oder eine Verdreifachung des Ordnungsgeldes erfolgen - oder es kann ein Verfahren vor dem Jugendrechtsorgan eingeleitet werden.
Bei einer Roten Karte gegen einen Teamoffizielle gibt es ein Verfahren vor dem zuständigen Jugendrechtsorgan.
Hier gibt's weitere Infos zum Juniorenfußball im FVN
Hier gibt's weitere Infos zum Mädchenfußball im FVN