Die Passstelle des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV) weist darauf hin, dass die diesjährige, aktuell laufende Wechselperiode I am 2. September um 24.00 Uhr endet.
Da der 31. August auf einen Samstag fällt, verlängert sich die diesjährige Wechselperiode I auf den 2. September. Spielberechtigungsunterlagen, die bis zum 2. September bei der Passstelle eingehen, können für die Wechselperiode I Berücksichtigung finden.
Gleiches gilt für die Beantragung von Spielberechtigungen via Antragstellung Online. Unterlagen, die auf dem Postweg bei der Passstelle des WDFV bis einschließlich 3. September eingehen, werden ebenfalls berücksichtigt.