Fußball ist die beliebteste Sportart in Deutschland – besonders bei Kindern. Mehr als zwei Millionen Kinder und Jugendliche sind Mitglied in einem Fußballverein. Damit sie unbekümmert ihrer großen Leidenschaft nachgehen können, hat der DFB 2015 einen Handlungsleitfaden zum Thema "Kinderschutz im Verein" veröffentlicht. Mit dieser Checkliste könnt ihr ein Kinderschutz-Konzept auch in eurem Verein umsetzen.
Wichtig: Es geht nicht darum, Menschen unter Generalverdacht zu stellen! Tausende von Trainerinnen und Trainern leisten in ganz Deutschland unzählige Stunden ehrenamtlicher Arbeit und übernehmen in vorbildlicher Art und Weise Verantwortung für Kinder und Jugendliche. Im Schutz der Gemeinschaft existieren in Einzelfällen aber auch Gefahren durch Menschen, die ihre Rolle im Sportverein missbrauchen. Dem gilt es, vorzubeugen.
In diesen neun Schritten zum Kinderschutz-Konzept
1. Ansprechpartner*in im Vorstand
Benennt eine*n Vereinsverantwortliche*n für das Thema Kinderschutz, der*die im Vorstand tätig ist.
2. Ansprechpartner*in außerhalb des Vorstands
Benennt auch außerhalb des Vorstandes eine*n Ansprechpartner*in, der*die Mitglied in eurem Verein ist. Diese Person dient als Anlaufstelle, bei der Vorfälle gemeldet und Hilfe gesucht werden kann. Bei Bedarf kann die Ansprechperson an externe Stellen weitervermitteln, zum Beispiel an den Fußballverband Niederrhein (FVN).
Das solltet ihr beachten:
- Handlungsabläufe und Aufgaben der Ansprechperson klar festlegen
- Schulung der Ansprechperson
3. Verhaltenskodex
Fasst einen Vorstandsbeschluss zur Verpflichtung aller Vereinsmitglieder und aller Personen, die für den Verein arbeiten, auf einen Verhaltenskodex gegenüber Kindern und Jugendlichen. Durch den Beschluss legt der Verein die Grundsätze seines Verhaltens gegenüber den Kindern und Jugendlichen fest. Hier findet ihr eine Mustervorlage für den Verhaltenskodex .
4. Kurzschulung für Trainer*innen
Führt eine Informationsveranstaltung für alle Trainer*innen und Betreuer*innen inklusive einer Kurzschulung zum Thema Grenzverletzungen durch. Bei der Infoveranstaltung im Verein sollten dann alle Beteiligten auf Basis des Verhaltenskodex gemeinsame Verhaltensregeln gegenüber Kindern und Jugendlichen entwickeln und sich auf diese verpflichten. Hier findet ihr eine Mustervorlage für Verhaltensregeln für Trainer*innen und Betreuer*innen .
5. Erweitertes Führungszeugnis
Führt für alle Übungsleiter*innen und Trainer*innen, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, die Pflicht ein, dem Verein ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Auch Betreuer*innen, die Vereinsfahrten, Ausflüge oder Turniere mit Übernachtung begleiten, sollten dazu verpflichtet werden. Am besten macht ihr transparent, welchem Zweck dieses Zeugnis dient, da es für die Trainer*innen natürlich einen Mehraufwand bedeutet. Für Ehrenamtliche ist die Beantragung kostenfrei, wenn sie einen entsprechenden Nachweis vom Verein vorlegen können. Hier findet ihr eine Mustervorlage zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses sowie ein Merkblatt , wie damit im Verein umgegangen werden sollte.
Das solltet ihr beachten:
- Ohne diese Prüfung sowie für jeden, dessen erweitertes Führungszeugnis einschlägige Eintragungen (§ 72a Abs. 1 SGB VIII) enthält, ist ein kinderbezogener Einsatz für den Verein ausgeschlossen.
- Legt allgemein fest, wie euer Verein damit umgeht, wenn die Vorlage des Führungszeugnisses verweigert wird bzw. dort problematische Einträge zu finden sind.
6. Leitlinien für den Krisenfall
Erstellt Leitlinien, was der*die Vereinsverantwortliche für Kinderschutz und der*die Ansprechpartner*in (Anlaufstelle) im Krisenfall unternimmt. Dabei geht es unter anderem um Verantwortlichkeiten, Entscheidungskompetenzen und den Umgang mit der Öffentlichkeit. Hier findet ihr ein Merkblatt für Interventionsleitlinien im Krisenfall .
7. Mitglieder und Eltern informieren
Sobald ihr euer Kinderschutz-Konzept, den Verhaltenskodex und die Verhaltensregeln festgelegt habt, solltet ihr alle Mitglieder, insbesondere die Eltern, Kinder und Jugendliche darüber informieren. Dafür eignet sich zum Beispiel die Hauptversammlung oder ihr organisiert einen Info-/Elternabend. Zusätzlich sind auch Aushänge am Klubheim oder Veröffentlichungen auf eurer Webseite oder euren Kanälen in den Sozialen Netzwerken nützlich.
8. Kontaktaufnahme mit externen Beratungsstellen
Beim FVN, dem Landessportbund und dem Jugendamt gibt es kompetente Expert*innen, die euch bei der Vorbeugung von Kindesmissbrauch, aber auch in konkreten Krisenfällen unterstützen. Nehmt Kontakt zu diesen externen Beratungsstellen auf, bevor es einen konkreten Fall gibt, damit ihr euch im Krisenfall direkt an eine*n vertraute*n Ansprechpartner*in wenden könnt. Die Angebote und Leistungen dieser Stellen können sehr hilfreich für euren Verein sein.
9. Beschluss durch den Vorstand
Wichtig: Euer Vereinsvorstand muss das finale Kinderschutz-Konzept in jedem Fall beschließen!
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