Corona-Pandemie

Zum Download: Die ab 22. Februar geltende NRW-Coronaschutzverordnung

Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel ist ab Montag, 22.2., in NRW zulässig.
19. Februar 2021 Allgemein | GlobalText: Landesregierung NRW
Zum Download: Die ab 22. Februar geltende NRW-Coronaschutzverordnung
Bildquelle: Landesregierung NRW

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat die bestehenden Coronaverordnungen an die auf der letzten Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin gefassten Beschlüsse am angepasst.

Zum Thema "Freizeitsport im Freien" gibt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales nun unter anderem bekannt:

“Der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht ist ab dem 22. Februar wieder zulässig. Zwischen den verschiedenen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben dürfen, ist dauerhaft ein Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten. Sporthallen und Schwimmbäder bleiben dagegen vorerst für den privaten Sport geschlossen.”

Zum Download:
Hier die komplette NRW-Coronaschutzverordnung (gültig ab 22. Februar)

 

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