“Tore müssen fallen, nicht umfallen!” So lautet auch die Devise des ehemaligen Fußballprofis Herbert Laumen (siehe Video unten), der sich gemeinsam mit dem FVN-Partner Schäper Sportgerätebau im Bereich „Kippsicherung“ engagiert.
Neben der sportlichen Leistung von Herbert Laumen ist es insbesondere das Ereignis vom 3. April 1971, mit dem der Name "Laumen", aber eben auch “umfallende Tore” verbunden wird.
Bei der Begegnung Borussia Mönchengladbach gegen den SV Werder Bremen lautet der Spielstand in der 88. Minute 1:1. Ein weiteres Tor wollte nicht fallen. Stattdessen fiel der Torrahmen, da Gladbachs Stürmer Laumen ins Netz des gegnerischen Tores gefallen war und der Torpfosten einer solchen Belastung nicht standhielt. Das Tor fiel quasi in den letzten Minuten dieses Spiels.
Dieses kippende Tor war auch der Startschuss für den Werkstoff Aluminium, den das Unternehmen Schäper als eines der ersten in Deutschland für die Produktion von Fußballtoren einsetzte.
Mit dem sehr robusten aber eben extrem leichten Werkstoff konnten nun auch transportable Tore konstruiert werden, die den hohen Anforderungen standhielten. Damit verbunden war aber eben auch die Notwendigkeit der Kippsicherung derartiger Tore.
Da für das Unternehmen Schäper nicht nur Qualität, sondern eben auch Sicherheit entscheidende Produktmerkmale sind, will man künftig gemeinsam mit Herbert Laumen noch deutlicher auf die Notwendigkeit der Kippsicherung hinweisen. Getreu dem Motto: „Tore müssen fallen, nicht umfallen!“
Denn: Immer wieder kommt es in Deutschland zu Unfällen durch Sicherheitsmängel aufgrund nicht vorschriftsmäßig gesicherter Tore!
Auch im letzten Jahr „kippte“ so manches Tor bzw. verletzte sich so mancher Spieler im Spielbetrieb. Ereignisse, die mit einfachen Maßnahmen hätten vermieden werden können. Für den Bereich „Kippschutz“ bietet die Firma Schäper unterschiedliche Lösungen an - selbstverständlich auch für Tore anderer Hersteller!
Die verschiedenen Möglichkeiten zur Sicherung garantieren ein Höchstmaß an Kippschutz und entsprechen den Vorschriften der DIN/EN 748. Informieren Sie sich auf den unten angegebenen Seiten über verschiedene Möglichkeiten zur Kippsicherung.
Selbstverständlich steht Ihnen Schäper für ein persönliches Beratungsgespräch oder für ein Treffen vor Ort zur Verfügung!
Wussten Sie, dass von den Gemeinde-Unfall-Verbänden (GUV) und laut DIN/EN bei versetzbaren Toren Verankerungen vorgeschrieben sind?
Bei einem Jugendtor 5 x 2 m mit einer Auslage (hintere, untere Tiefe des Tores) von 1,0 m sind 200 kg Kontergewicht erforderlich, um die Standfestigkeit von 1100 N nach DIN/EN abzusichern! Um versetzbare Tore zu verankern, empfehlen wir Bodenhülsen mit entsprechendem Adapter oder flexibel einsetzbare Einzelgewichte, Gewichtsrollen, Erd- oder Spannanker (hier geht es zu den gesetzlichen Vorschriften).
Wussten Sie, dass die DIN/EN sowie die GUV die Kennzeichnung von Toren vorschreibt?
Der FVN-Partner Schäper Sportgerätebau möchte dies zum Anlass nehmen, Städten und Kommunen, aber auch Sportvereinen kostenlos diese Warnhinweise zur Verfügung zu stellen, damit diese ihre Tore entsprechend kennzeichnen können.
Aufkleber bestellen und mit ein wenig Glück ein Mini-Tor gewinnen
So erhalten Sie die Aufkleber: Schreiben Sie einfach eine Mail mit Vereinsnamen, Anschrift, der FVN-Vereinsnummer (220….) und dem Betreff “Kippgefahr FVN” sowie der gewünschten Anzahl von Aufklebern an Schäper Sportgerätebau (info@sportschaeper.de/oder Kontaktformular). Die Aufkleber werden dann kostenlos zugesandt - und mit ein wenig Glück gibt es dabei sogar noch etwas zu gewinnen. Unter allen Einsendungen, die bis zum 28. Februar 2023 eingehen, verlost Schäper ein Mini-Tor.
Weitere Infos finden Sie unter:
https://www.torsicherung.de/
https://www.torsicherung.de/downloadbereich/
https://www.torsicherung.de/kontakt/
- Adressdaten von den Gewinnern werden nur mit Einwilligung erfasst und ausschließlich zum Versand des Gewinnes genutzt.
- Durch die Teilnahme an diesem Gewinnspiel stimmen Sie den Teilnahmebedingungen zu.
- Die Gewinner werden per Zufallsprinzip ermittelt und per persönliche Nachricht informiert.
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ausbezahlung und Umtausch sind ausgeschlossen.