Die seit Beginn des Krieges große Engagement- und Hilfsbereitschaft gegenüber Geflüchteten aus der Ukraine beweist einmal mehr, dass der organisierte Sport in NRW sowie der Amateurfußball im Speziellen eine ausgeprägte Willkommenskultur lebt und einen wichtigen Faktor im Integrationsprozess darstellen kann.
Insbesondere für Frauen, Kinder und Jugendliche aus der Ukraine werden vielerorts Spendenaktionen organisiert, (Sport-) Bekleidungsbörsen eingerichtet, Spiel- und Sportgeräte gesammelt, Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote in Sportvereinen durchgeführt, sowie weitere bedarfsorientierte Unterstützungsleistungen angeboten.
Im Rahmen des Bundesprogramms „Integration durch Sport“ hat der Landessportbund NRW (LSB) nun eine landesweite „Sonderförderung Sport für Geflüchtete aus der Ukraine" aufgelegt. Dabei können Sie als Verein bis zu 1.000 Euro für Einzelmaßnahmen oder Mikroprojekte zur Unterstützung und Integrationsförderung im Sport für Geflüchtete aus der Ukraine beantragen.
Förderfähig sind Maßnahmen, die unter die folgenden drei Oberkategorien fallen:
- Schaffung neuer bzw. gezielte Öffnung bestehender regelmäßiger sportlicher und/oder geselliger Angebote für Geflüchtete
- Organisation und Durchführung einmaliger sportlicher und/oder geselliger Veranstaltungen mit Geflüchteten
- Schaffung weiterer über den Sport hinaus gehender Unterstützungsmöglichkeiten für Geflüchtete
Bei den Maßnahmen entlang dieser drei Oberkategorien sind Honorarausgaben und weitere Sachkosten unter Beachtung der Förderbedingungen förderfähig. Die Förderbedingungen, den Antrag und alle weiteren Informationen finden Sie hier.
Die eingehenden Anträge werden nach erfolgter Prüfung auf Förderfähigkeit nach dem Windhundprinzip bewilligt.
Zusätzlich dazu stellt das Kinderhilfswerk in Kooperation mit der Deutschen Sportjugend (dsj) einen Sonderfonds "Ankommen im Sport" bereit. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Bei weiteren Fragen zum Thema wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechperson im FVN: Philipp Theobald, theobald@fvn.de