Förderung für Klimaschutzprojekte im Sport

Sportvereine in ganz Deutschland können sich mit Unterstützung des Bundesumweltministeriums auf unterschiedlichste Weise für den Klimaschutz engagieren.

Foto: Ashes Sitoula via Unsplash
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Von energieeffizienten Flutlichtanlagen über eine klimafreundliche Belüftung in der Halle bis hin zu Fahrradbügeln vor dem Sportplatz: Damit Klimaschutzprojekte künftig noch schneller und flexibler umgesetzt werden können, hat das Bundesumweltministerium die Antragstellung für die Kommunalrichtlinie zum 1. Januar 2020 vereinfacht.

Ein Überblick über die Neuerungen gibt Taina Niederwipper.

Gute Argumente für Klimaschutzmaßnahmen in Sportstätten gibt es viele: Werden beispielsweise die Hallenbeleuchtung, die Gebäudeleittechnik oder nicht regelbare Pumpen in Schwimmbädern energieeffizient saniert, sinken Energieverbrauch und Betriebskosten. Das gesparte Geld können Betreiber von Sportstätten vor Ort reinvestieren, etwa in neue Trainingsgeräte oder -anlagen – somit lohnt sich Klimaschutz für sie gleich doppelt.

Um es für Eigentümer*innen, Pächter*innen und Mieter*innen von Sportstätten im neuen Jahr noch einfacher zu machen, Klimaschutzprojekte zügig und erfolgreich umzusetzen, können sie fortan das ganze Jahr über Fördermittel im Rahmen der Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums beantragen. Starre Antragsfristen gehören damit der Vergangenheit an. Zudem wird es leichter, sich für nachhaltige Mobilität stark zu machen, da die Mindestzuwendung für investive Radverkehrsprojekte von 10.000 auf 5.000 Euro sinkt. So kommen künftig auch Maßnahmen in geringerem Umfang für eine Förderung in Frage, beispielsweise die Installation einer kleineren Radabstellanlage vor einem Schwimmbad oder Stadion.

Sportvereine, Kommunen und Betriebe mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung, die eine Sportstätte besitzen, pachten oder mieten, sind im Rahmen der Kommunalrichtlinie darüber hinaus, wie gehabt, für eine Reihe weiterer investiver Klimaschutzmaßnahmen antragsberechtigt. Darunter fallen beispielsweise die Optimierung zentraler Warmwasserbereitungsanlagen oder der Einbau von Sonnenschutzvorrichtungen mit Tageslichtnutzung. Förderanträge nimmt der Projektträger Jülich (PtJ) entgegen. Um die Strukturentwicklung in den Braunkohlerevieren zu unterstützen, profitieren Antragsteller*innen aus den betroffenen Regionen von einer um bis zu 15 Prozentpunkte erhöhten Förderquote. Mehr Informationen zur Antragstellung gibt es unter ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen.

Bereits seit 2008 unterstützt das Bundesumweltministerium mithilfe der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) kommunale Akteur*innen, Unternehmen und Verbraucher*innen dabei, ihre Treibhausgasemissionen zu senken. Die NKI ist Teil des Klimaschutzengagements der Bundesregierung, die zuletzt das Klimaschutzgesetz und das „Klimaschutzprogramm 2030“ auf den Weg gebracht hat. Von den Fördermöglichkeiten im Rahmen der Kommunalrichtlinie haben seit 2008 bereits mehr als 16.000 Projekte in über 3.600 Kommunen profitiert.

Bei Fragen rund um die Fördermöglichkeiten der NKI und andere Programme berät das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) am Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) im Auftrag des BMU unter 030 39 001-170 sowie per E-Mail unter skkk(at)klimaschutz.de. Weitere Informationen zur Kommunalrichtlinie finden Sie unter klimaschutz.de/kommunalrichtlinie.

Maßnahmen in Sportstätten

wie

Förderung für Kommunen, Sportvereine & kommunale Betriebe*

Förderung für finanz-schwache Kommunen

Mindest-zuwendung

Außenbeleuchtung mit zeit- oder präsenzabhängiger Schaltung

25 %

30 %

5.000 €

Innen- und Hallenbeleuchtung

30 %

35 %

5.000 €

Raumlufttechnische Anlagen

30 %

35 %

5.000 €

Austausch nicht regelbarer Pumpen in Schwimmbädern

45 %

55 %

5.000 €

Gebäudeleittechnik inkl. Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

45 %

55 %

5.000 €

Radabstellanlagen

45 %

65 %

5.000 €

Rechenzentren/Serverräume

45 %

55 %

5.000 €

Optimierung zentraler Warmwasserbereitungsanlagen

45 %

55 %

5.000 €

Verschattungsvorrichtungen mit Tageslichtnutzung

45 %

55 %

5.000 €

* mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung

Antragsteller*innen aus Braunkohlerevieren können von einer um 15 Prozentpunkte erhöhten Förderquote profitieren.

Alle Angaben ohne Gewähr.

(Quelle: Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) 
am Deutschen Institut für Urbanistik)

Weiterführende Links:
Die Kommunalrichtlinie
Das Beratungsangebot der SK:KK
Das Informationsblatt des DOSB


  • Foto: Ashes Sitoula via Unsplash
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