FAQ Trainerlizenz


Hier die zehn am häufigsten gestellten Fragen im Zusammenhang mit einer Trainerlizenz:

Bis zu welcher Spielklasse kann ich mit meiner Lizenz trainieren?

Im Jugendbereich verlangt der Fußballverband Niederrhein für die C-Junioren Niederrheinliga die C-Lizenz und für die B- und A-Junioren Niederrheinliga die B-Lizenz.
 

Im Seniorenbereich wird für die Oberliga die B-Lizenz verlangt. Ab der Saison 2018/2019 gilt dies auch für die Landesliga.

Zur Ausrichtung der Ausbildung s. Frage 2

An welche Trainer richtet sich welche Lizenzstufe?

Trainer-C-Lizenz (bis 31.12.2014: Trainer C Breitenfußball)

Trainer C Kinder/Jugend:
Trainer von Kinder- und Jugendmannschaften

Trainer C Jugend/Erwachsene:
Trainer von Seniorenmannschaften im unteren Amateurbereich sowie von B- und A-Juniorenmannschaften im unteren Leistungsbereich.

Trainer-B-Lizenz (ab 1.1.2015; bis 31.12.2014: Trainer C Leistungsfußball):
Trainer von - allen Männer-Mannschaften der Amateur-Klassen bis einschließlich 5. Spielklasse - allen Frauen- Mannschaften (mit Ausnahme der Bundesliga und der 2. Frauen- Bundesliga - allen Junioren-Mannschaften (mit Ausnahme der A- und B-Junioren- Bundesliga, als DFB-Stützpunkttrainer sowie als Trainer im Leistungszentrum) - allen Juniorinnen-Mannschaften mit Ausnahme der B-Juniorinnen-Bundesliga (vorbehaltlich der Regelung in § 37 Nr. 3. a) der DFB-Jugendordnung)

DFB-Elite-Jugend-Lizenz (ab 1.1.2015):
Trainer von Mannschaften der B-Juniorinnen-Bundesliga gemäß § 37 Nr. 3. a) der DFB-Jugendordnung Nachwuchstrainer in den Stützpunkten des DFB/der Landesverbände Trainer, die in den Nachwuchsleistungszentren der Vereine und Tochtergesellschaften der Lizenzligen mitarbeiten (mit Ausnahme der A- und B-Junioren-Bundesliga) Trainer, die in den DFB-Eliteschulen tätig sind Honorartrainer im Nachwuchsbereich eines Landesverbandes

Trainer mit DFB-A-Lizenz:
Trainer von -Mannschaften der A- und B-Junioren-Bundesliga -Männer-Mannschaften bis einschließlich der 4. Spielklassenebene -Frauen-Mannschaften bis einschließlich der Frauen-Bundesliga und der 2. Frauen-Bundesliga

Fußball-Lehrer:
Trainer von Mannschaften der Lizenzligen und der 3. Liga

DFB-Trainer:
Ausbilder in den DFB-Lizenz-Ausbildungen, Verbandssportlehrer eines Mitgliedsverbands

DFB-Stützpunktkoordinator:
Trainer, die als Entwicklungshelfer tätig sind

Welche Voraussetzungen sind erforderlich, um für die jeweilige Lizenzstufe zugelassen zu werden?

Da die Voraussetzungen unterschiedlich sind, verweisen wir auf die Lehrgangsausschreibungen, die Sie unter „Lehrgänge/Seminare“ oder unter „Online-Buchung“ > „Zugang zur Online-Anmeldung“ finden. Die Voraussetzungen für folgende Lizenzen erfahren Sie auf dieser DFB-Seite: http://www.dfb.de/trainer/seniorin-ue-35/qualifizierung/ - DFB-Elite-Jugend-Lizenz (ab 1.1.2015) - Trainer mit DFB-A-Lizenz - Fußball-Lehrer

Für wie viele Jahre ist die Lizenz gültig?

3 Jahre (ab Ausstellungsdatum)

Muss ich mich um einen Termin für eine Fortbildung selbst bemühen oder werde ich angeschrieben?

Trainer C (bis 2014: Trainer C Breitenfußball): Jeder Trainer muss sich selbst um die Termine und die Anmeldung kümmern. Die Fortbildung ist in der Sportschule Wedau kompakt zweitägig. Anmeldung: Zentral über die Online-Buchung. Auf Kreisebene werden jährlich stattfindende Unterrichtsblöcke angeboten. Anmeldung hierzu: Dezentral beim Kreisjugendbildungsbeauftragten (KJBB) oder zentral über die Verbandsgeschäftsstelle in Duisburg. Trainer B (bis 2014: Trainer C Leistungsfußball): Jeder Trainer muss sich selbst um die Termine und die Anmeldung kümmern. Die Fortbildung (zweitägig) ist nur zentral in der Sportschule Wedau möglich. Anmeldung: Zentral über die Online-Buchung.

Was ist, wenn meine Lizenz ihre Gültigkeit schon seit mehr als einem Jahr verloren hat?

Im Einzelfall wird entschieden, ob durch Teilnahme an mehreren Fortbildungen die Lizenz wieder aktualisiert werden kann.

Bekommt mein Verein Zuschüsse für einen Trainer mit Lizenz?

Der Verein kann beim Landessportbund NW einen Antrag bis 31.05. des Jahres (Stand 2010) auf Förderung der Übungsarbeit stellen. Die Bezuschussung ist abhängig von der Mitgliederzahl des Vereins, den Übungsstunden sowie anerkannten Lizenzinhabern. Die Zuwendungen des Landessportbund sind nicht personenbezogen, sondern dienen der Förderung der Übungsarbeit und die Verteilung der Zuwendungen bleibt dem Verein überlassen.

Habe ich mit der Lizenz das Recht auf freien Eintritt bei Fußballspielen (Jugend, Amateure, Profifußball)?

Nein.

Habe ich mit meiner „C-Lizenz Profil Kinder/Jugend" automatisch ein Anrecht auf einen Jugendleiter-Ausweis?

Ja, es muss ein Antrag mit Passfoto vom Verein beim jeweiligen Kreisjugendausschuss gestellt werden.

Ansprechpartner


N.

n. N.
Lehrgangsverwaltung: Trainer B, Trainer C Jugend/Erwachsene, Trainer C Torhüter

0203-7780-210
schmeckenbecher@fvn.de

n. N.
Schartenberg

Susanne Schartenberg
Aus- und Fortbildung, dezentrale Lehrgänge: Trainer C Kinder & Jugend, Teamleiter Kinder & Jugend, Lehrgänge Jugendbereich, Vereinsmanager C Jugend & Gesamtverein

0203-7780-401
schartenberg@fvn.de

Susanne Schartenberg